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Information for Participants Agility

Anmeldung

Individualmeldungen aller Teilnehmer (Einzel- und Mannschaftsstarter) bis 22.08.2024

A. Teammeldung: Jedes WUSV-Mitglied hat das Recht, ein Team zu melden.
B. Einzelstarter: Das geplante Teilnehmerfeld kann bei Bedarf mit Einzelstartern aufgefüllt werden. Sie werden in der Einzelrangliste, jedoch nicht in der Rangliste für die Teamwertung, geführt. Sie können den WM-Titel erringen.

Die Mannschaftsmeldungen können nur von der jeweiligen Landesorganisation getätigt werden.

Einzelmeldungen sind möglich, müssen vom WUSV-Mitgliedsverband bestätigt werden.

Mit der Individualmeldung müssen hochgeladen werden:

  • Kopie der Ahnentafel
  • Leistungsheftkopie
  • Foto des Hundeführers
  • Foto des Mannschaftsführers
  • Als Nachweis der Staatsangehörigkeit muss eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises beilgelegt werden.
  • Kopie der Hundehaftpflichtversicherung
  • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Mannschaft

Bis zu fünf Starter pro Land können für die jeweilige Nationalmannschaft gemeldet werden. Eine Mannschaft muss aus mindestens drei Teilnehmern bestehen. Es ist nur 1 Ländermannschaft pro Land erlaubt. Die Mitglieder der Mannschaft werden durch den Verband bestimmt und gemeldet.

Es wird keine “gemischte” Mannschaft aus verschiedenen internationalen Startern zusammengestellt.

Hündinnen in Hitze

Läufige Hündinnen sind startberechtigt. Sie müssen vor der Veranstaltung bei der Anmeldung gemeldet werden.

Der Ausrichter entscheidet, ob in der gemeldeten Reihenfolge gestartet wird oder ob die Hündinnen am Ende der jeweiligen Leistungsstufe starten.

Von der Teilnahme ausgeschlossen Hunde

Vom Hundeführer freiwillig zurückgestufte Hunde (=freiwilliger Abstieg, solange der Hund nicht wieder die ursprüngliche Leistungsklasse erreicht hat. Dies bezieht sich nicht auf den zwangsweisen Abstieg von A3 nach A2) und Hunde die in der Veteranenklasse (Seniorenklasse) laufen.

Kontakt:

Abteilung Bewertungen
Tel. +49 (0) 821 74002-52,
E-Mail wm2024@schaeferhunde.de,

Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Steinerne Furt 71
86167 Augsburg

Meldegebühr

Die Meldegebühr beträgt pro Hund € 70,00. Die Meldegebühr muss mit Abgabe der Meldung auf folgendes Konto überwiesen werden:

Kontoinhaber:  Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V:

Stadtsparkasse Augsburg
IBAN DE07 7205 0000 0810 2000 30
BIC AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: WUSV-Agiltiy + Land+ Name

Oder nutzen Sie das Online Bezahlsystem der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V:
https://www.schaeferhunde.de/service/bezahlsystem

Mannschaftsquartiere und Hotelreservierungen

Informationen zu den verfügbaren Hotels finden Sie hier.

Anreise der Mannschaften

Siehe Zeitplan

Für die teilnehmenden Hunde sind folgende Unterlagen mitzuführen:

  • Ahnentafel
  • Bewertungsheft (Nachweis der Startberechtigung, Leistungsurkunde)
  • Gültiger internationaler Impfpass (siehe Veterinärbestimmungen)
  • Nachweis über Hundehaftpflichtversicherung
  • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung Sport
  • Gültige Tollwutimpfung

Etwaige spezielle Erfordernisse für die Wiedereinfuhr des teilnehmenden Hundes in das entsendende Land stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ausreise im entsendenden Land fest und informieren den Veranstaltungsleiter entsprechend.

Fahne und Nationalhymne

Jedes Land bringt eine Fahne zum Tragen und die jeweilige Nationalhymne auf CD /USB-Stick mit. Die Dateien können auch per Email an den Organisationsleiter info@lg-waterkant.de geschickt werden.

Personeneinreisebestimmungen

Auskünfte – insbesondere hinsichtlich der Visa Vorschriften – erteilt das im jeweiligen Land ansässige Konsulat des Gastlandes der WUSV. 

Veterinärbestimmungen für Einreise mit den Hunden:

Hunde müssen nachweislich (EU-Impfpass oder tierärztliche Bescheinigung) den geforderten Impfschutz und evtl. weitere Auflagen im Veranstaltungsland erfüllen.
Hunde aus dem Ausland müssen zusätzlich die entsprechenden Einreisebedingungen erfüllen:
Hunde aus dem europäischen Ausland müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie Hunde aus Deutschland (genaue Informationen siehe Art . 6 ff der Verordnung (EU) Nr. 576/2013).
Hunde aus dem übrigen Ausland müssen ebenfalls gekennzeichnet sein und für sie ist ein Impfpass/eine Gesundheitsbescheinigung mit einer gültigen Tollwut-Impfung mitzuführen. Hunde, die aus nicht gelisteten Drittländern stammen müssen zusätzlich, einen ausreichend hohen Tollwut-Titer aufweisen, welcher in einem EU zugelassenen Labor bestimmt wurde (https://ec.europa.eu/food/animals/movement-pets/approved-rabies-serology-laboratories_en) und die Wartezeit von drei Monaten nach der Titerbestimmung einhalten (genaue Informationen siehe Art .10 ff der Verordnung (EU) Nr. 576/2013).

Die Impfbestimmungen des Veranstaltungslandes:

Hunde, die auf die Veranstaltung gebracht werden, dürfen nicht jünger als 15 Wochen sein und müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft worden sein, die
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens zwölf Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sin, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:
a) Name und Anschrift des Tierbesitzers,
b) Rasse, Geschlecht und Alter des Tieres sowie Farbe, die Art und Zeichnung seines Fells und
c) Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kotrollnummer des verwendeten Impfstoffes.

Tierschutzrechtliche Bestimmungen:

Aufgrund der Beschlusslage der WUSV ist für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung nachfolgend Genanntes verboten:

  • jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
  • das Anlegen als auch der Gebrauch von Elektroreizgeräten und deren Attrappen
  • das Anlegen als auch der Gebrauch von Stachelhalsbändern und Krallenhalsbändern
  • der Einsatz von Dopingmitteln

Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHv, Deutschland) ist es verboten, Hunde auszustellen, bei denen erblich bedingt

  • Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
  • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt.

Im Übrigen gelten die tierschutzrechtlichen Bestimmungen des gastgebenden Landes.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu einer Disqualifikation und möglicherweise zu einer strafrechtlichen Verfolgung nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen des gastgebenden Landes führen.

Bestimmungen zur Teilnahme:

Die Veranstaltung wird tierärztlich überwacht. Um eine Starterlaubnis zu erhalten, muss jeder teilnehmende Hund eine tierärztliche Untersuchung absolvieren. Die Untersuchung findet am Donnerstag von 09.00 – 17.00 Uhr in der Hänsch-Arena statt.

Alle Hündinnen müssen vom Tierarzt auf Läufigkeit untersucht werden.

Im Rahmen der tierärztlichen Untersuchung hat sich jeder Hund einem Fitness-Test zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat der Hund einen Sprung auf einen etwa 80 cm hohen Tisch zu zeigen. Der Sprung muss ohne körperliche Unterstützung des Hundeführers gezeigt werden. Hunde, die diesen Test nicht bestehen, dürfen zum Wettbewerb nicht zugelassen werden.

Im Rahmen dieser Untersuchung sind daher motivierende Objekte oder Futter nicht zulässig. Auch weitere Einwirkungen auf den Hund sind nicht zulässig. Die Chipkontrolle des teilnehmenden Hundes erfolgt an loser Leine am stehenden oder sitzenden Hund. Der Hundeführer darf dabei den Kopf des Hundes mit seiner Hand seitlich etwas abdrehen. Der Hundeführer darf den Chip nicht selbst auslesen.

Der Oberrichter/Beauftragter muss während der Untersuchung zugegen sein, da bei Verstoß eine Disqualifikation auszusprechen ist.

Tiere, deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, an einem Wettbewerb teilzunehmen, sind vom Oberrichter von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte ein Tier erkennbar unter gesundheitlichen Problemen oder ganz offensichtlich unter Schmerzen leiden, muss ein Platzverweis und Ausschluss von der gesamten Veranstaltung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen von WUSV-Wettbewerben die Gabe von Medikamenten zur Schmerzunterdrückung und/oder Leistungssteigerung ausdrücklich verboten ist. Sollte offensichtlich werden, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wurde, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des Tieres von der Veranstaltung seitens des Oberrichters. Die Abteilungsrichter sind verpflichtet, den Oberrichter umgehend zu informieren, sobald ihnen Auffälligkeiten und/ oder Unregelmäßigkeiten in der oben beschriebenen Art und Weise bekannt werden.

Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt zur Verfügung.

Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit eine Tierarztuntersuchung durchführen zu lassen Der Tierarztbescheid gilt zu jeder Zeit.

Trainingszeitplan (Wird noch bekannt gegeben):

Die Zeiteinheiten richten sich nach dem gemeldeten Kontingent der jeweiligen Mannschaften. Zum Trainingsbereich haben nur Teilnehmer und relevante Helfer Zutritt.

Trainingszeit je teilnehmendem Hund 5 Minuten. Mindestens jedoch 10 Minuten je Mannschaft. Die Trainingsreihenfolge erfolgt in alphabethischer Reihenfolge der Landeskennung des olympischen Reglements. Der Trainingsablauf sowie die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen werden vom Veranstalter überwacht.

Dem Hundeführer ist es gestattet, den teilnehmenden Hund mit positiv motivierenden Objekten oder Futter während des Trainings für den Wettbewerb vorzubereiten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Disqualifikation.

Hundeführer dürfen nur normale Sportbekleidung tragen (keine Trainingswesten). Verpflichtend ist aber das Tragen der Startwesten. Tritt eine Mannschaft zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht an, kann sie am Ende eingereiht werden.

Zutritt haben dort nur Hundeführer, Mannschaftsführer, Hilfspersonal der Mannschaften sowie Aufsichtspersonen des Veranstalters. Es gelten die analogen tierschutzrechtlichen Bestimmungen wie im Stadion. Sprunge/Hindernisse, etc. sind dort vorhanden.

Sprünge/Hindernisse/ etc.

Entsprechen der gültigen Prüfungsordnung.

Begrüßung und Auslosung

Siehe Zeitplan

Donnerstag 18 Uhr Begrüßung und Auslosung Agility, Obedience, Rally Obedience und Hoopers im Festzelt Hänsch Arena.

Festabend

Samstag, 05.10.2024 um 20.00 Uhr, Festzelt im Stadion Hänsch-Arena.