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Informationen für Teilnehmer IP

Anmeldung

Pauschalmeldungen der Mannschaften bis 30.06.2024 hier.

Information: Individualmeldungen der Teilnehmer bis 05.09.2024. Hierfür erhalten Sie nach der Pauschalmeldung den Link zum Meldeschein.

  1. Teammeldung: Jedes WUSV-Mitgliedsland hat das Recht ein Team zu melden.
  2. Der Eigentümer und Hundeführer muss seinen Hauptwohnsitz innerhalb des WUSV Mitgliedslandes haben.

Die Meldungen können nur von der jeweiligen Landesorganisation getätigt werden.

Mit der Individualmeldung müssen hochgeladen werden:

  • Kopie der Ahnentafel mit eingetragenem HD/ED-Befund (FCI: A, B, C, resp. 0,1), WUSV/SV bzw. FCI-anerkannte Auswertung). Nur für Hunde die ab 1.1.2018 geboren sind.
  • Leistungsheftkopie
  • Kopie der Schaubewertung mit mind. „gut“ im Alter von mind. 12 Monaten
  • Foto des Hundeführers
  • Foto der Mannschaftsführer
  • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung
  • Kopie der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Sollten Sie diese nicht besitzen, melden Sie sich bitte bei uns, da diese für die Veranstaltung in Deutschland verpflichtend ist.

Kontakt:

Abteilung Bewertungen
Tel. +49 (0) 821 74002-52,
E-Mail wm2024@schaeferhunde.de,

Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Steinerne Furt 71
86167 Augsburg

Meldegebühr

Die Meldegebühr beträgt pro Hund € 140,00. Die Meldegebühr muss mit Abgabe des Pauschalmeldeschein auf folgendes Konto überwiesen werden:

Kontoinhaber:  Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V:

Stadtsparkasse Augsburg
IBAN DE07 7205 0000 0810 2000 30
BIC AUGSDE77XXX

Verwendungszweck: WUSV Weltmeisterschaft-IP + Land

Oder nutzen Sie das Online Bezahlsystem der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V:
https://www.schaeferhunde.de/service/bezahlsystem

Startnummern

Die ausgegebenen Startnummern sind Eigentum des teilnehmenden Hundeführers nach der WM 2024. Die Startnummern müssen während der Auslosung, der Siegerehrung, sowie von der Anmeldung des Hundeführers zur Abt. A, B, und C bis zum Abschluss der betreffenden Gruppe getragen werden. Die Startnummern enthalten die Länderbezeichnung (nach olympischen Regeln) sowie die individuelle Nummer des Hundeführers innerhalb der jeweiligen Mannschaft.

Mannschaftsquartiere und Hotelreservierungen

Informationen zu den verfügbaren Hotels finden Sie hier.

Anreise der Mannschaften

Anreisetag für die Mannschaften ist spätestens der Sonntag, 29.09.2024. Bei Ankunft müssen die Unterlagen im SV-Büro im Leichtathletikstation Helter Damm, 49716 Meppen abgegeben werden. (Sonntag von 10.00 – 18.00 Uhr).

Für die teilnehmenden Hunde sind folgende Unterlagen mitzuführen:

  • Ahnentafel
  • Bewertungsheft (Nachweis WUSV 3/IGP 3)
  • Gültiger internationaler Impfpass (siehe Veterinärbestimmungen)
  • Nachweis über Hundehaftpflichtversicherung
  • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Etwaige spezielle Erfordernisse für die Wiedereinfuhr des teilnehmenden Hundes in das entsendende Land stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ausreise im entsendenden Land fest und informieren den Veranstaltungsleiter entsprechend.

Fahne und Nationalhymne

Jedes Land bringt eine Fahne zum Tragen und die jeweilige Nationalhymne auf CD /USB-Stick mit. Die Dateien können auch per Email an den Organisationsleiter info@lg-waterkant.de geschickt werden.

Personeneinreisebestimmungen

Auskünfte – insbesondere hinsichtlich der Visa Vorschriften – erteilt das im jeweiligen Land ansässige Konsulat des Gastlandes der WUSV. 

Veterinärbestimmungen für Einreise mit den Hunden:

Hunde müssen nachweislich (EU-Impfpass oder tierärztliche Bescheinigung) den geforderten Impfschutz und evtl. weitere Auflagen im Veranstaltungsland erfüllen.
Hunde aus dem Ausland müssen zusätzlich die entsprechenden Einreisebedingungen erfüllen:
Hunde aus dem europäischen Ausland müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie Hunde aus Deutschland (genaue Informationen siehe Art . 6 ff der Verordnung (EU) Nr. 576/2013).
Hunde aus dem übrigen Ausland müssen ebenfalls gekennzeichnet sein und für sie ist ein Impfpass/eine Gesundheitsbescheinigung mit einer gültigen Tollwut-Impfung mitzuführen. Hunde, die aus nicht gelisteten Drittländern stammen müssen zusätzlich, einen ausreichend hohen Tollwut-Titer aufweisen, welcher in einem EU zugelassenen Labor bestimmt wurde (https://ec.europa.eu/food/animals/movement-pets/approved-rabies-serology-laboratories_en) und die Wartezeit von drei Monaten nach der Titerbestimmung einhalten (genaue Informationen siehe Art .10 ff der Verordnung (EU) Nr. 576/2013).

Die Impfbestimmungen des Veranstaltungslandes:

Hunde, die auf die Veranstaltung gebracht werden, dürfen nicht jünger als 15 Wochen sein und müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft worden sein, die
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens zwölf Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sin, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:
a) Name und Anschrift des Tierbesitzers,
b) Rasse, Geschlecht und Alter des Tieres sowie Farbe, die Art und Zeichnung seines Fells und
c) Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kotrollnummer des verwendeten Impfstoffes.

Tierschutzrechtliche Bestimmungen.

Aufgrund der Beschlusslage der WUSV ist für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung nachfolgend Genanntes verboten:

  • jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
  • das Anlegen als auch der Gebrauch von Elektroreizgeräten und deren Attrappen
  • das Anlegen als auch der Gebrauch von Stachelhalsbändern und Krallenhalsbändern
  • der Einsatz von Dopingmitteln

Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHv, Deutschland) ist es verboten, Hunde auszustellen, bei denen erblich bedingt

  • Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
  • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt.

Im Übrigen gelten die tierschutzrechtlichen Bestimmungen des gastgebenden Landes.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu einer Disqualifikation und möglicherweise zu einer strafrechtlichen Verfolgung nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen des gastgebenden Landes führen.

Bestimmungen zur Teilnahme:

Die Veranstaltung wird tierärztlich überwacht.
Um eine Starterlaubnis zu erhalten, muss jeder teilnehmende Hund eine tierärztliche Untersuchung absolvieren. Die Untersuchung findet am Sonntag von 10.00 – 18.00 Uhr und am Montag von 08.00 – 18.00 Uhr im Leichtathletikstadion Helter Damm (Navi: Helter Damm, 49716 Meppen), statt.
Alle Hündinnen müssen vom Tierarzt auf Läufigkeit untersucht werden. Läufige Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen. Sie erhalten ihre Trainingsmöglichkeit in der Abteilung „B“ und „C“ am Ende des Trainings am Dienstag.
Im Rahmen der tierärztlichen Untersuchung hat sich jeder Hund einem Fitness-Test zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat der Hund einen Sprung auf einen etwa 80 cm hohen Tisch zu zeigen. Der Sprung muss ohne körperliche Unterstützung des Hundeführers gezeigt werden. Hunde, die diesen Test nicht bestehen, dürfen zum Wettbewerb nicht zugelassen werden.
Im Rahmen dieser Untersuchung sind daher motivierende Objekte oder Futter nicht zulässig. Auch weitere Einwirkungen auf den Hund sind nicht zulässig. Die Chipkontrolle des teilnehmenden Hundes erfolgt an loser Leine am stehenden oder sitzenden Hund. Der Hundeführer darf dabei den Kopf des Hundes mit seiner Hand seitlich etwas abdrehen. Der Hundeführer darf den Chip nicht selbst auslesen.
Der Oberrichter muss während der Untersuchung zugegen sein, da bei Verstoß eine Disqualifikation auszusprechen ist.
Tiere, deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, an einem Wettbewerb teilzunehmen, sind vom Oberrichter von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte ein Tier erkennbar unter gesundheitlichen Problemen oder ganz offensichtlich unter Schmerzen leiden, muss ein Platzverweis und Ausschluss von der gesamten Veranstaltung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen von WUSV-Wettbewerben die Gabe von Medikamenten zur Schmerzunterdrückung und/oder Leistungssteigerung ausdrücklich verboten ist. Sollte offensichtlich werden, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wurde, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des Tieres von der Veranstaltung seitens des Oberrichters. Die Abteilungsrichter sind verpflichtet, den Oberrichter umgehend zu informieren, sobald ihnen Auffälligkeiten und/ oder Unregelmäßigkeiten in der oben beschriebenen Art und Weise bekannt werden.
Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt zur Verfügung.
Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit eine Tierarztuntersuchung durchführen zu lassen, wenn die teilnehmenden Hunde Anzeichen von Verletzungen oder Krankheiten aufweisen. Der Tierarztbescheid gilt zu jeder Zeit.

Trainingsmöglichkeiten

  • Montag, 30.09.2024 von 08.00 bis 18.00
  • Dienstag, 01.10.2024, ab 08.00 bis 13.00 Uhr

Das Training findet im Leichtathletikstadion Helter Damm in Meppen statt, bei Bedarf Training bereits ab Sonntag. Anschrift fürs Navi: Helter Damm, 49716 Meppen

Trainingszeitplan:

Die Zeiteinheiten richten sich nach dem gemeldeten Kontingent der jeweiligen Mannschaften. Zum Trainingsbereich haben nur Teilnehmer und relevante Helfer Zutritt. Dort befinden sich Verstecke, Hürden, Sprungwände und Bringhölzer.
Trainingszeit je teilnehmendem Hund 5 Minuten. Mindestens jedoch 10 Minuten je Mannschaft. Die Trainingsreihenfolge erfolgt in alphabethischer Reihenfolge der Landeskennung des olympischen Reglements. Der Trainingsablauf sowie die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen werden vom Veranstalter überwacht. Es wird eine Halsbandkontrolle durchgeführt.
Bei dem im Vorfeld der WM stattfindenden Probetraining der Mannschaften müssen die teilnehmenden Hunde mit Halsband wie in der PO beschrieben vorgeführt werden. Eine Führleine muss der Hundeführer immer mit sich führen. Die Führleine darf nur am Halsband des Hundes befestigt werden. Die Anwendung und das Anbringen weiterer Leinen oder Stricke am Hund sind nicht erlaubt. Dem Hundeführer ist es gestattet, den teilnehmenden Hund mit positiv motivierenden Objekten oder Futter während des Trainings für den Wettbewerb vorzubereiten. Ballmaschine ist erlaubt. Weitere Hilfsmittel (z.B. Gerten) sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Disqualifikation.
Hundeführer dürfen nur normale Sportbekleidung tragen (keine Trainingswesten). Verpflichtend ist aber das Tragen der Startwesten. Tritt eine Mannschaft zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht an, kann sie am Ende eingereiht werden. Läufige Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen. Sie erhalten Trainingsmöglichkeit unmittelbar vor ihrem Start in der Abteilung „B“.
Zutritt haben dort nur Hundeführer, Mannschaftsführer, Hilfspersonal der Mannschaften sowie Aufsichtspersonen des Veranstalters. Es gelten die analogen tierschutzrechtlichen Bestimmungen wie im Stadion. Sprunggeräte, Bringhölzer und Schutzdienstverstecke sind dort vorhanden.

Sprunggeräte/ Apportiergegenstände/ Pistolen

Die Sprunggeräte werden gemäß der gültigen PO zur Verfügung gestellt. Die Schrägwand ist mit Holzleisten und einem rutschfesten Belag versehen. Die Sprunggeräte werden beim Schutzdienst vom Vorführplatz entfernt, die Platzierung ist markiert.
Die Gewichte und Abmessungen der Apportiergegenstände entsprechen der PO. Apportiergegenstände müssen in doppelter Ausführung (zwei identische Ausführungen) vorhanden sein. 2 Pistolen Kal. 6 mm sind vom Veranstalter bereitzuhalten.

Probeschutzdienst

Der Probeschutzdienst wird am Dienstag, 01.10.2024, 15.45 bis 16.30 Uhr, Stadion Hänsch-Arena durchgeführt. Hier werden auch die ausgewählten Schutzdiensthelfer vorgestellt. Anwesend sind der WUSV-Ausbildungskoordinator, der Oberrichter, der Richter Abt. „C“, der Organisationsleiter sowie der Prüfungsleiter Abt. „C“ sowie die Schutzdiensthelfer.

Eröffnungszeremonie und Auslosung

  • Die Eröffnungszeremonie findet am Dienstag, 01.10.2024, um 17.00 im Stadion Hänsch-Arena statt. Die Mannschaften sammeln sich ab 16.30 Uhr mit Ihren Hunden hinter dem Festzelt (B-Platz).
  • Die Auslosung findet um 19 Uhr im Festzelt im Stadion Hänsch-Arena statt. Die Mannschaften sammeln sich um 18.30 Uhr ohne Hunde hinter dem Festzelt (B-Platz). Es wird darum gebeten eine Einmarschmusik im Vorfeld an den Veranstalter (wm2024@schaeferhunde.de) zu senden.

Anlässlich der Auslosung werden für die Mannschaften und Betreuer Plätze reserviert. Speisen und Getränke werden im Festzelt angeboten.

Festabend

Samstag 05.10.2024 um 20.00 Uhr, Festzelt im Stadion Hänsch-Arena, Eintrittskarten bei der Anmeldung und in der SV-Geschäftsstelle erhältlich.