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Ablaufplan Agility


1. Allgemeine Informationen

Datum01.10.2024 – 06.10.2024
VeranstalterVerein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Organisationsleiter Gerdes Michael
OberrichterToine Jonkers / Niederlande
stellv. OberrichterEgon Gutknecht / Deutschland
RichterBjörn Bröker / Deutschland
RichterDennis Breunig / Deutschland

2. Meldungen

Meldeschluss

Der Meldeschluss für die Teilnehmer ist der 22.08.2024.

Das Online-Anmeldeformular kann auf der Homepage unter folgender Adresse abgerufen werden:

Online-Meldeschein

  1. Teammeldung: Jedes WUSV-Mitgliedsland hat das Recht ein Team zu melden.
  2. Einzelstarter: Das geplante Teilnehmerfeld kann bei Bedarf mit Einzelstartern aufgefüllt werden. Sie werden in der Einzelrangliste, jedoch nicht in der Rangliste für die Teamwertung, geführt. Sie können den WM-Titel erringen.

Die Mannschaftsmeldungen können nur von der jeweiligen Landesorganisation getätigt werden.

Neben der Online-Meldung müssen folgende Daten per Mail gesendet werden / hochgeladen:

  • Kopie der Ahnentafel
  • Leistungsheftkopie
  • Foto des Hundeführers
  • Foto des Mannschaftsführers
  • Als Nachweis der Staatsangehörigkeit muss eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises beilgelegt werden.
  • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung
  • Kopie der Hundehaftpflichtversicherung.

Die Meldungen sind dem WUSV-Koordinator durch den Veranstalter spätestens nach Meldeschluss zuzustellen. Nach dessen Zustimmung kann der Katalog erstellt werden.

Meldeadresse:

Name des Vereins: Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.

Online-Meldeschein

Kontakt:

Abteilung Bewertungen
Tel. +49 (0) 821 74002-52,
E-Mail wm2024@schaeferhunde.de,

Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Steinerne Furt 71
86167 Augsburg

Meldegebühr

Die Meldegebühr beträgt pro Hund € 70,00. Die Meldegebühr soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

Kontoinhaber:  Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.           

Stadtsparkasse Augsburg
IBAN DE07 7205 0000 0810 2000 30
BIC AUGSDE77XXX

Verwendungszweck: WUSV Weltmeisterschaft-Agility + Land

Oder nutzen Sie das Online Bezahlsystem der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.

https://www.schaeferhunde.de/service/bezahlsystem

Startnummern

Die ausgegebenen Startnummern sind Eigentum des teilnehmenden Hundeführers nach der WM 2024. Die Startnummern müssen während der Auslosung, der Siegerehrung, sowie von der Anmeldung des Hundeführers zur Abt. A, B, und C bis zum Abschluss der betreffenden Gruppe getragen werden. Die Startnummern enthalten die Länderbezeichnung (nach olympischen Regeln) sowie die individuelle Nummer des Hundeführers innerhalb der jeweiligen Mannschaft.

Mannschaftsquartiere und Hotelreservierungen

Informationen zu Hotelreservierungen finden Sie hier.

Zur Beantwortung von speziellen Fragen steht der WM-Organisationsleiter zur Verfügung.

3. Anreise der Mannschaften

Anreisetag für die Mannschaften und Teilnehmer ist spätestens der Donnerstag, 03.10.2024. Bei Ankunft müssen die Unterlagen im SV-Büro im Stadion Hänsch Arena abgegeben werden.

Für die teilnehmenden Hunde sind folgende Unterlagen mitzuführen:

  • Ahnentafel
  • Bewertungsheft (Nachweis der Startberechtigung, Leistungsurkunde)
  • Gültiger internationaler Impfpass (siehe Veterinärbestimmungen)
  • Nachweis über Hundehaftpflichtversicherung
  • Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Etwaige spezielle Erfordernisse für die Wiedereinfuhr des teilnehmenden Hundes in das entsendende Land stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ausreise im entsendenden Land fest und informieren den Veranstaltungsleiter entsprechend.

Personeneinreisebestimmungen

Auskünfte – insbesondere hinsichtlich der Visa Vorschriften – erteilt das im jeweiligen Land ansässige Konsulat des Gastlandes der WUSV. 

Veterinärbestimmungen für Einreise mit den Hunden:

Hunde müssen nachweislich (EU-Impfpass oder tierärztliche Bescheinigung) den geforderten Impfschutz und evtl. weitere Auflagen im Veranstaltungsland erfüllen.

Hunde aus dem Ausland müssen zusätzlich die entsprechenden Einreisebedingungen erfüllen:

Hunde aus dem europäischen Ausland müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie Hunde aus Deutschland (genaue Informationen siehe Art . 6 ff der Verordnung (EU) Nr. 576/2013).

Hunde aus dem übrigen Ausland müssen ebenfalls gekennzeichnet sein und für sie ist ein Impfpass/eine Gesundheitsbescheinigung mit einer gültigen Tollwut-Impfung mitzuführen. Hunde, die aus nicht gelisteten Drittländern stammen müssen zusätzlich, einen ausreichend hohen Tollwut-Titer aufweisen, welcher in einem EU zugelassenen Labor bestimmt wurde (https://ec.europa.eu/food/animals/movement-pets/approved-rabies-serology-laboratories_en) und die Wartezeit von drei Monaten nach der Titerbestimmung einhalten (genaue Informationen siehe Art .10 ff der Verordnung (EU) Nr. 576/2013).

Die Impfbestimmungen des Veranstaltungslandes:

Hunde, die auf die Veranstaltung verbracht werden, dürfen nicht jünger als 15 Wochen sein und müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft worden sein, die

a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens zwölf Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

a) Name und Anschrift des Tierbesitzers,
b) Rasse, Geschlecht und Alter des Tieres sowie Farbe, die Art und Zeichnung seines Fells und
c) Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kotrollnummer des verwendeten Impfstoffes.

Tierschutzrechtliche Bestimmungen.

Aufgrund der Beschlusslage der WUSV ist für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung nachfolgend Genanntes verboten:

  • jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
  • das Anlegen als auch der Gebrauch von Elektroreizgeräten und deren Attrappen
  • das Anlegen als auch der Gebrauch von Stachelhalsbändern und Krallenhalsbändern
  • der Einsatz von Dopingmitteln

Nach § 10 Satz 1 Nr. 2 Tierschutz-Hundeverordnung ist es verboten, Hunde auszustellen, bei denen erblich bedingt

  • Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
  • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt.

Im Übrigen gelten die tierschutzrechtlichen Bestimmungen des gastgebenden Landes.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu einer Disqualifikation und möglicherweise zu einer strafrechtlichen Verfolgung nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen des gastgebenden Landes führen.

4. Bestimmungen zur Teilnahme:

Die Veranstaltung wird tierärztlich überwacht.

Um eine Starterlaubnis zu erhalten, muss jeder teilnehmende Hund eine tierärztliche Untersuchung absolvieren. Die Untersuchung findet am Donnerstag von 09.00 – 17.00 Uhr im Stadion Hänsch Arena statt.

Alle Hündinnen müssen vom Tierarzt auf Läufigkeit untersucht werden.

Im Rahmen der tierärztlichen Untersuchung hat sich jeder Hund einem Fitness-Test zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat der Hund einen Sprung auf einen etwa 80 cm hohen Tisch zu zeigen. Der Sprung muss ohne körperliche Unterstützung des Hundeführers gezeigt werden. Hunde, die diesen Test nicht bestehen, dürfen zum Wettbewerb nicht zugelassen werden.

Im Rahmen dieser Untersuchung sind daher motivierende Objekte oder Futter nicht zulässig. Auch weitere Einwirkungen auf den Hund sind nicht zulässig. Die Chipkontrolle des teilnehmenden Hundes erfolgt an loser Leine am stehenden oder sitzenden Hund. Der Hundeführer darf dabei den Kopf des Hundes mit seiner Hand seitlich etwas abdrehen. Der Hundeführer darf den Chip nicht selbst auslesen.

Der Oberrichter/Beauftragter muss während der Untersuchung zugegen sein, da bei Verstoß eine Disqualifikation auszusprechen ist.

Tiere, deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, an einem Wettbewerb teilzunehmen, sind vom Oberrichter von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte ein Tier erkennbar unter gesundheitlichen Problemen oder ganz offensichtlich unter Schmerzen leiden, muss ein Platzverweis und Ausschluss von der gesamten Veranstaltung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen von WUSV-Wettbewerben die Gabe von Medikamenten zur Schmerzunterdrückung und/oder Leistungssteigerung ausdrücklich verboten ist. Sollte offensichtlich werden, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wurde, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des Tieres von der Veranstaltung seitens des Oberrichters. Die Abteilungsrichter sind verpflichtet, den Oberrichter umgehend zu informieren, sobald ihnen Auffälligkeiten und/ oder Unregelmäßigkeiten in der oben beschriebenen Art und Weise bekannt werden.

Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt zur Verfügung.

Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit eine Tierarztuntersuchung durchführen zu lassen Der Tierarztbescheid gilt zu jeder Zeit.

5. Trainingsmöglichkeiten

Donnerstag 03.10.2024 ab 09.00 im Stadion Hänsch Arene B-Platz

Trainingszeitplan:

Die Zeiteinheiten richten sich nach dem gemeldeten Kontingent der jeweiligen Mannschaften. Zum Trainingsbereich haben nur Teilnehmer und relevante Helfer Zutritt.

Trainingszeit je teilnehmendem Hund 5 Minuten. Mindestens jedoch 10 Minuten je Mannschaft. Die Trainingsreihenfolge erfolgt in alphabethischer Reihenfolge der Landeskennung des olympischen Reglements. Der Trainingsablauf sowie die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen werden vom Veranstalter überwacht.

Dem Hundeführer ist es gestattet, den teilnehmenden Hund mit positiv motivierenden Objekten oder Futter während des Trainings für den Wettbewerb vorzubereiten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Disqualifikation.

Hundeführer dürfen nur normale Sportbekleidung tragen (keine Trainingswesten). Verpflichtend ist aber das Tragen der Startwesten. Tritt eine Mannschaft zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht an, kann sie am Ende eingereiht werden.

Zutritt haben dort nur Hundeführer, Mannschaftsführer, Hilfspersonal der Mannschaften sowie Aufsichtspersonen des Veranstalters. Es gelten die analogen tierschutzrechtlichen Bestimmungen wie im Stadion. Sprunge/Hindernisse, etc. sind dort vorhanden.

Sprünge/Hindernisse/ etc.
Entsprechen der gültigen Prüfungsordnung.

6. Richterbesprechung

Die Richterbesprechung findet am Donnerstag, den 03.10.2024, 13.30 Uhr, Stadion Hänsch-Arena – VIP Raum statt.

Als Teilnehmer werden eingeladen:

  • Organisationsleiter Gerdes Michael
  • WUSV-Ausbildungskoordinator Egon Gutknecht / D
  • Fährtenbeauftragter Marinus Bastiaansen / B
  • Oberrichter bzw. Ersatz: Toine Jonkers / NL u. Egon Gutknecht / D
  • Richter Björn Bröker, Dennis Breunig
  • Prüfungsleiter
  • Sportbeauftragter LAO Björn Bröker für Agility
  • Leitung WM-Büro: Niclas Almers

Richterblätter werden vom Veranstalter vorbereitet.

7. Mannschaftsführerbesprechung

Die Mannschaftsführerbesprechung findet Dienstag, 01.10.2024, 14.00 Uhr, Stadion Hänsch- Arena – VIP Raum statt.

Als Teilnehmer werden eingeladen:

  • Personenkreis wie bei Richterbesprechung
  • Nur der erste Mannschaftsführer

8. Eröffnungszeremonie und Auslosung

Die Eröffnungszeremonie und Auslosung findet am Donnerstag, 03.10.2024, um 18.00 im Festzelt im Stadion Hänsch-Arena statt. Die Mannschaften sammeln sich um 18.30 Uhr ohne Hunde hinter dem Festzelt (B-Platz). Es wird darum gebeten eine Einmarschmusik im Vorfeld an den Veranstalter zu senden

Anlässlich der Auslosung werden für die Mannschaften und Betreuer Plätze reserviert. Speisen und Getränke werden im Festzelt angeboten.

09. Festabend

Samstag 05.10.2024 um 20.00 Uhr, Festzelt im Stadion Hänsch-Arena, Eintrittskarten sind bei der Anmeldung und in der SV-Geschäftsstelle erhältlich

Allgemeine Informationen für die Gäste

Personeneinreisebestimmungen:
Auskünfte – insbesondere hinsichtlich der Visa Vorschriften – erteilt das im jeweiligen Land ansässige Konsulat des Gastlandes der WUSV. 

Veranstaltungsgelände:
Hänsch-Arena, Lathener Str. 15 A, 49716 Meppen

Anmeldung, Fitness-Check und Trainingsgelände (Sonntag, Montag, Dienstag):
Leichtathletikstadion Helter Damm, Helter Damm, 49716Meppen
Die nächstgelegenen Flughäfen sind: Amsterdam (NL), Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Münster

Hotelreservierungen:
Nähere Infos siehe hier.

Camping:
Nähere Infos siehe hier.

Restaurantbesuche
Nähere Infos siehe hier.

Zahlungsweise
Der Caterer des Stadions weist daraufhin das keine Bargeldlose Bezahlung möglich ist !!

Rettungsdienste und Tierarztbereitschaft
Auskünfte erteilt das Wettkampfbüro.